01 May 2026, 16:24

Alkohol am Lenker: Zwei E-Scooter-Fahrer in Lippe schwer und leicht verletzt

Eine Person mit einem Bierglas vor einem Fenster, mit einem Motorroller auf der linken Seite geparkt und Bäumen, Pfählen und einer Straße im Hintergrund.

Alkohol am Lenker: Zwei E-Scooter-Fahrer in Lippe schwer und leicht verletzt

Zwei E-Scooter-Fahrer in Lippe bei Unfällen unter Alkoholeinfluss verletzt

Am Montagabend sind in Lippe zwei E-Scooter-Fahrer bei getrennten Unfällen verletzt worden – beide stehen im Verdacht, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein. Wie die Polizei mitteilte, weigerten sich beide Personen, an einer Alkoholkontrolle mitzuwirken. Die Vorfälle werfen erneut Fragen zur Sicherheit und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch E-Scooter-Nutzer auf.

Der erste Unfall ereignete sich um 16:30 Uhr in Lemgo, als ein 68-jähriger Fahrer stürzte. Der Mann erlitt leichte Verletzungen, verhielt sich jedoch unkooperativ und verweigerte den Alkoholtest. Zudem fehlte an seinem Scooter die vorgeschriebene Versicherungsplakette, die für alle E-Scooter Pflicht ist.

Später am Abend, um 21:45 Uhr in Detmold, verunglückte ein 50-jähriger Fahrer, der zudem eine Mitfahrerin beförderte – ein klarer Verstoß gegen die geltenden Regeln. Der Mann zog sich schwere Verletzungen zu und wirkte nach Polizeangaben deutlich alkoholisiert. Auch er lehnte einen Alkoholtest ab.

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Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autos: Ab 0,3 Promille kann eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegen, bei 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote. Ab 1,1 Promille wird der Verstoß als Straftat gewertet. Zudem müssen E-Scooter auf der Straße oder in Radwegen genutzt werden – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.

Beide Unfälle werden weiterhin ermittelt, den Fahrern könnten rechtliche Konsequenzen drohen. Die Polizei wies erneut darauf hin, dass E-Scooter versichert sein müssen, das Mitnehmen von Personen verboten ist und dieselben Alkoholvorschriften wie für Kraftfahrzeuge gelten. Verstöße können mit Strafen, Bußgeldern und Fahrverboten geahndet werden.

Quelle