Festnahme am Recklinghäuser Hauptbahnhof: Mann mit verbotener Waffe und Haftbefehl geschnappt
Jonas GüntherFestnahme am Recklinghäuser Hauptbahnhof: Mann mit verbotener Waffe und Haftbefehl geschnappt
Ein 33-jähriger Mann aus Gladbeck wurde am Recklinghäuser Hauptbahnhof festgenommen, nachdem die Polizei bei ihm eine verbotene Waffe entdeckt hatte. Bei der routinemäßigen Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen einer früheren Verurteilung in mehreren Strafverfahren vorlag.
Der Vorfall ereignete sich gegen 11:45 Uhr am 31. Januar. Bundespolizisten führten bei dem deutschen Staatsbürger am Bahnhof eine Personenkontrolle durch. Dabei fanden sie bei einer Durchsuchung ein verbotenes Butterflymesser in seinem Besitz.
Eine anschließende Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein aktiver Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Er war im Juni 2023 vom Amtsgericht Gladbeck wegen Beleidigung, Fahrens ohne Führerschein, Körperverletzung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Einbruchdiebstahl und Verstößen gegen die Pflichtversicherungsgesetze zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Den Strafantritt hatte er jedoch nicht angetreten.
Nach dem Fund des Messers leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und später in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine Strafe anzutreten.
Mit der Festnahme wird sichergestellt, dass der Verurteilte seine 18-monatige Haftstrafe nun verbüßt. Zudem wurde ein neues Verfahren wegen des unerlaubten Besitzes des Butterflymessers eingeleitet. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Routinekontrollen bei der Vollstreckung ausstehender Haftbefehle.






