Festnahme auf der A40: 48-Jährige zahlt 90-Euro-Strafe direkt an der Kontrollstelle
Lotta MüllerFestnahme auf der A40: 48-Jährige zahlt 90-Euro-Strafe direkt an der Kontrollstelle
48-Jährige in Straelen auf der A40 festgenommen – wegen unbezahlter Geldstrafe
Am 22. Dezember 2024 wurde eine 48-jährige Deutsche auf der Autobahn A40 bei Straelen von der Bundespolizei kontrolliert und anschließend festgenommen. Anlass war ein bei einer Routineüberprüfung festgestellter Haftbefehl wegen einer offenen Geldstrafe. Die Frau war mit einem in Hannover zugelassenen Pkw aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.
Wie sich herausstellte, fuhr sie ein Fahrzeug, das von den hannoverschen Behörden bereits zur Zwangsabmeldung vorgemerkt war – Grund war das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Bei der Kontrolle stellten die Beamten bei einer Datenbankabfrage fest, dass gegen die Frau ein aktiver Haftbefehl vorlag.
Dieser war vom Staatsanwaltschaft Göttingen wegen einer unbeglichenen Strafe in Höhe von 90 Euro ausgestellt worden. Alternativ hätte ihr eine zweitägige Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Um die Angelegenheit zu bereinigen, beglich die Frau die Strafe noch vor Ort bei der Bundespolizei.
Nach der Zahlung wurde die Festnahme ohne weitere Zwischenfälle beendet. Das Fahrzeug der Frau war aufgrund der fehlenden Versicherung bereits für die Abmeldung vorgesehen. Die Behörden bestätigten, dass das Verfahren mit der Begleichung der Strafe abgeschlossen sei.






