Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Campus rechtswidrig wäre. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die Befugnis der Hochschule, den Standort ohne ausreichende Planung aufzugeben.
Das Gericht stellte fest, dass die Ankündigung der TH OWL, die Lehre in Höxter komplett einzustellen, gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Laut Urteil fällt die Schließung eines gesamten Campus nicht in den Ermessensspielraum der Hochschule. Der Standort Höxter ist im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen ausdrücklich geschützt und kann daher nicht einfach aufgegeben werden.
Die Landesregierung hatte sich bereits im vergangenen Jahr eingeschaltet und ein klares Nutzungskonzept für den Campus Höxter gefordert. Das Gericht bestätigte diesen Schritt als berechtigt – insbesondere mit Blick auf die Hochschullandschaft in der Region. Bis zu einem endgültigen Urteil im laufenden Hauptverfahren dürfen keine Studiengänge verlegt werden.
Die TH OWL hatte vorgeschlagen, die Studienangebote von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht entschied jedoch, dass ein solcher Umzug nur mit einer konkreten Zukunftsstrategie für den Standort Höxter möglich wäre. Die Hochschule muss nun zunächst klären, wie der Betrieb in Höxter fortgeführt werden soll, bevor Änderungen vorgenommen werden dürfen.
Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL ihre Verlegungspläne nicht umsetzen kann, bis eine rechtmäßige Lösung gefunden ist. Die Forderung der Landesregierung nach einem Nutzungskonzept bleibt bestehen. Weitere Entscheidungen über den Campus Höxter hängen vom Ausgang des Hauptverfahrens ab.






