Gericht stoppt Vuelings Handgepäckgebühren – ein Sieg für Fluggäste
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckgebühren von Vueling für ungerechtfertigt erklärt und damit den Fluggästen Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Airline künftig keine Zusatzkosten mehr für größere Handgepäckstücke erheben darf. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentiert, dass solche Gebühren gegen EU-Recht verstoßen.
Die Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem in Brüssel Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte beginnen – darunter auch klarere Regelungen für die Handgepäckbestimmungen.
Das Gericht gab dem vzbv Recht und stellte fest, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreises sei. Es urteilte, dass keine zusätzlichen Gebühren anfallen dürfen, sofern die Gepäckstücke vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten. Bisher hatte Vueling das kostenlose Handgepäck auf eine kleine Tasche (20 x 30 x 40 cm) beschränkt und für größere Stücke Gebühren verlangt.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte die Airlines scharf, weil sie aus unklaren Regelungen Profit schlagen. Sie forderte standardisierte Vorschriften und schlug vor, dass jedes Ticket ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen Handgepäckskoffer mit mindestens 115 cm Gesamtgröße und bis zu 10 kg Gewicht umfassen sollte. Popp warnte zudem, dass vage Richtlinien zu Verwirrung bei Passagieren und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Unterdessen begannen heute in Brüssel die Verhandlungen über eine EU-weite Reform der Fluggastrechte. Das Europäische Parlament hatte im Januar für ein Verbot zusätzlicher Handgepäckgebühren gestimmt, doch der Rat lehnt dies ab und möchte den Airlines weiterhin erlauben, für ein zweites Gepäckstück Gebühren zu erheben. Die Europäische Kommission hat sich zu dem Thema bisher nicht geäußert.
Der vzbv hat bereits ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air wegen deren Handgepäckrichtlinien eingereicht. Popp betonte, dass Airlines Handgepäck nicht länger als optionales Extra behandeln dürften, sondern es stattdessen im Ticketpreis enthalten sein müsse.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckpolitik umgehend zu ändern. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf die EU-Gesetzgeber, im Rahmen der laufenden Reformen klare Regeln zu schaffen. Sollten Airlines weiterhin Gebühren für standardmäßiges Handgepäck verlangen, könnten weitere rechtliche Konsequenzen drohen.






