21 March 2026, 18:18

Lehrerin aus Düsseldorf muss 42.500 Euro wegen jahrelangem Betrug zurückzahlen

John Bull, ein Mann im Anzug, sitzt einem sitzenden Mann hinter einem Tisch mit Hut und Papieren gegenüber und zeigt in seine Richtung; im Hintergrund sind eine Tür und ein Papier an der Wand zu sehen.

Lehrerin aus Düsseldorf muss 42.500 Euro wegen jahrelangem Betrug zurückzahlen

Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unrechtmäßig Zuschläge für Schulleitungsaufgaben bezogen hatte. Das Gericht entschied, dass sie mehr als 31.000 Euro zurückzahlen und zusätzlich eine Strafe von 11.200 Euro für die Täuschung zahlen muss.

Die Pädagogin hatte zwar für einige Monate kommissarisch die Schulleitung übernommen, erhielt den monatlichen Zuschlag von 504 Euro jedoch über vier Jahre lang weiter – obwohl sie die Funktion längst nicht mehr ausübte. Dass sie die Behörden nicht über die Änderung informierte, führte zu den langjährigen Überzahlungen.

Das Düsseldorfer Gericht sprach sie des Unterlassens durch Täuschung schuldig. Im Rahmen des Urteils wurde sie zur Rückzahlung der vollen Summe von 31.300 Euro an unrechtmäßig erhaltenen Geldern verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 11.200 Euro als Sanktion für die Straftat.

Offizielle Statistiken darüber, wie lange die Bearbeitung solcher Fälle an deutschen Schulen in der Regel dauert, gibt es nicht. Allerdings ziehen sich verwaltungsinterne Prüfungen – etwa Widerspruchsverfahren oder Sachverständigengutachten – oft über Monate hin, wobei manche Prozesse bis zu einem halben Jahr andauern können.

Die Lehrerin muss nun den gesamten Betrag, den sie zu Unrecht erhalten hat, zurückerstatten. Durch die zusätzliche Geldstrafe belaufen sich die finanziellen Folgen ihres Handelns auf insgesamt über 42.500 Euro. Der Fall zeigt, welche Konsequenzen es haben kann, wenn falsche Leistungszahlungen nicht rechtzeitig korrigiert werden.

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