Milliarden-Streit um Rheinbrücke: Porr und Bund liefern sich juristischen Machtkampf
Ida KönigMilliarden-Streit um Rheinbrücke: Porr und Bund liefern sich juristischen Machtkampf
Der Rechtsstreit um das Rheinbrücken-Projekt in Nordrhein-Westfalen hat sich zugespitzt. Die Bundesregierung fordert vom Bauunternehmen Porr Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro, während das Unternehmen mit einer Gegenklage über mehr als 200 Millionen Euro reagiert. Inklusive Zinsen könnte die insgesamt strittige Summe bis zu einer Milliarde Euro erreichen.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Entscheidung des Landes, den Vertrag mit Porr vor über sechs Jahren zu kündigen. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) begründete die Vertragsauflösung mit systemischen Mängeln und schweren Qualitätsproblemen bei Stahlbauteilen aus chinesischer Produktion. Die Kündigung sollte den Fertigstellungstermin der Brücke beschleunigen – basierend auf Gutachten und in Absprache mit der Bundesregierung.
Porr weist die Vorwürfe zurück. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Köln verhandelt; ein Güte- und Verhandlungstermin ist für den 16. Oktober angesetzt. Das Projekt selbst umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch gebaut wird.
Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, und die Montage der Pylone soll im September 2026 beginnen. Die vollständige Fertigstellung des Projekts ist für Mitte 2028 geplant. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, dass das Land keine finanziellen Folgen fürchte, da der Streit zwischen Bund und Bauunternehmen ausgetragen werde.
Der juristische Machtkampf geht weiter, wobei beide Seiten hohe Forderungen stellen. Die Bauarbeiten an der Brücke verlaufen indes planmäßig, und wichtige Meilensteine stehen bevor. Das Urteil des Gerichts wird klären, wer für die Verzögerungen und Mängel des Projekts finanziell aufkommen muss.
