31 March 2026, 18:18

Neue Verkehrsregeln in Lünen: Amtsblatt veröffentlicht aktuelle Allgemeinverfügungen

Offenes Buch mit detaillierter Stadtkarte mit beschrifteten Straßen, Autobahnen, Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten.

Neue Verkehrsregeln in Lünen: Amtsblatt veröffentlicht aktuelle Allgemeinverfügungen

Die Stadt Lünen hat eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts veröffentlicht, in der mehrere Änderungen der örtlichen Verkehrsregelungen bekannt gegeben werden. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, erschienene Ausgabe (Nr. 14/2026) enthält verschiedene Allgemeinverfügungen, die Straßen im Stadtgebiet betreffen. Bürgerinnen und Bürger können die Aktualisierungen sowohl vor Ort als auch online einsehen.

Vier Allgemeinverfügungen wurden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erlassen. Die ersten beiden betreffen den Alten Kirchweg in Altlünen und umfassen Grundstücke in Flurstückkarte 15 (Flurstück 1246) sowie Flurstückkarte 16 (Flurstück 475), zusätzlich zu weiteren Grundstücken in Flurstückkarte 15 (Flurstücke 390, 651 und 1864). Eine dritte Verfügung gilt für die Straße Am Christinentor in Lünen und betrifft Flurstückkarte 10 (Flurstücke 1750 und 1752). Die vierte Verfügung bezieht sich auf die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen (Flurstückkarte 10, Flurstück 2184). Alle Änderungen traten mit der Veröffentlichung sofort in Kraft.

Im Amtsblatt wird zudem die öffentliche Bekanntmachung der aktualisierten Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen veröffentlicht. Druckexemplare des Amtsblatts liegen kostenlos am Infotresen im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) aus. Alternativ kann das vollständige Dokument online über die offizielle Website der Stadt eingesehen werden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die neuen Verkehrsregelungen für den Alten Kirchweg, Am Christinentor und die Oststraße sind nun rechtlich verbindlich. Durch die Veröffentlichung des Amtsblatts haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Änderungen zu informieren und die aktualisierten Büchereigebühren einzusehen. Sowohl digitale als auch physische Exemplare stehen weiterhin zur öffentlichen Einsicht bereit.

Quelle