27 April 2026, 00:26

Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen illegaler Pyrotechnik-Einfuhr

Gruppe von Polizisten vor einem großen Gebäude mit Säulen und Rundbogenfenstern, Fahrzeuge auf der Straße, eine Person mit einer Kamera auf der linken Seite, Bäume und Ampeln im Hintergrund, Flaggen und einen klaren blauen Himmel.

Niederländer auf A3 festgenommen: Haftbefehl wegen illegaler Pyrotechnik-Einfuhr

Am 20. August 2025 wurde ein 32-jähriger Niederländer auf der Autobahn A3 in der Nähe des Rasthofs Knauheide festgenommen. Die Bundespolizei hielt seinen in den Niederlanden zugelassenen Wagen nach einer Routinekontrolle an, bei der sich herausstellte, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.

Der Mann war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Als die Beamten sein Fahrzeug überprüften, zeigte er ihnen einen gültigen niederländischen Personalausweis. Eine anschließende Überprüfung ergab jedoch, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz bestand.

Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 zurück. Damals hatte der Mann versucht, bei einer Kontrolle in Waldsassen ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland zu bringen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder alternativ zu einer 120-tägigen Haftstrafe.

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Nach seiner Festnahme auf der A3 brachten die Beamten den Mann zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo er registriert wurde. Am folgenden Morgen, dem 21. August, wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

Die Festnahme erfolgte aufgrund einer früheren Verurteilung wegen illegalen Transports von Sprengstoff. Dem Mann droht nun entweder die Zahlung der 3.000-Euro-Strafe oder die vom Tirschenreuther Gericht verhängte 120-tägige Haftstrafe. Das weitere Verfahren wird nach deutschen Justizvorschriften durchgeführt.

Quelle