NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Tobias FischerNRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Vereinbarung bekannt gegeben, mit der GEMA-Gebühren für viele gemeinnützige Veranstaltungen übernommen werden. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Land die Kosten für berechtigte Organisationen tragen. Die Maßnahme soll die finanzielle Belastung von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen verringern, die kleine Veranstaltungen ausrichten.
Die Pauschalvereinbarung zwischen der Landesregierung und der GEMA gilt für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld, bei denen Live- oder aufgezeichnete Musik gespielt wird. Diese müssen in Räumlichkeiten mit einer Fläche von maximal 500 Quadratmetern stattfinden. Jede Organisation kann im Rahmen des Programms bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr beantragen.
Von der Regelung ausgenommen sind Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Aufführungen. Ziel ist es, die Organisation von Vereinsfesten, Jubiläen und ähnlichen Zusammenkünften zu erleichtern. Geprüft wird derzeit auch, ob die Förderung künftig auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden soll.
Die Vereinbarung läuft bis Ende 2027. Für das Programm wurden insgesamt 3 Millionen Euro bereitgestellt. Rund 33.500 Vereine und Organisationen im Land sollen davon profitieren. Die neue Regelung soll das ehrenamtliche Engagement fördern und den sozialen Zusammenhalt stärken. Sie senkt die Kosten für tausende Gruppen, die kleine, gemeindeorientierte Veranstaltungen organisieren. Die Landesregierung hat zugesagt, den Umfang der Maßnahme nach der ersten Phase zu evaluieren.






