Rumäne stellt sich freiwillig – und entgeht so der Haftstrafe
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich bei einer Bundespolizeidienststelle, nachdem er einen gegen ihn vorliegenden Haftbefehl entdeckt hatte. Der Fall ging auf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein zurück, die in diesem Jahr erfolgte.
Der Mann war im Februar 2024 vom Amtsgericht Gelsenkirchen in Abwesenheit schuldig gesprochen worden. Sein Vergehen – das Fahren ohne Führerschein – wurde mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro geahndet, was ein Gesamtbußgeld von 900 Euro ergab.
Am 19. Dezember nahmen Bundespolizisten ihn am Hauptbahnhof Gelsenkirchen fest. Der Mann hatte sich selbst dorthin begeben und die Behörden auf den Haftbefehl aufmerksam gemacht. Nach Begleichung der Strafe sowie der Verfahrenskosten entging er einer 15-tägigen Haftstrafe und wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Fall endete mit der Begleichung der finanziellen Sanktion durch den Mann. Seine freiwillige Stellung verhinderte weitere rechtliche Konsequenzen. Die Behörden bestätigten seine Freilassung nach der Zahlung.






