16 April 2026, 18:19

Verbotene Elektroschockpistole im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt

Schwarzes und weißes Foto eines metallenen Elektroschockers mit einer Kette, auf dem sichtbare Texte und Zahlen zu erkennen sind.

Verbotene Elektroschockpistole im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt

Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle in einem aufgegebenen Gepäckstück eine verbotene Elektroschockpistole. Der Fund erfolgte vor einem Flug nach Agadir in Marokko. Die Behörden beschlagnahmten die Waffe umgehend und leiteten Ermittlungen ein.

Die Schockpistole gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger, der den Ryanair-Flug FR 2359 antreten wollte. Den Beamten fiel auf, dass das Gerät über keine vorgeschriebene Zulassung des Bundeskriminalamts (BKA) verfügte. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten nicht zugelassene Elektroschockgeräte als verbotene Waffen.

Der Mann gab an, die Waffe einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Trotz dieser Absicht wurden gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Passagier seine Reise wie geplant fortsetzen.

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Die beschlagnahmte Elektroschockpistole bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Das Verfahren wird nach den deutschen Waffenvorschriften weitergeführt. Weitere Details zur laufenden Untersuchung wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben.

Quelle