Warum der Karsamstag trotz religiöser Bedeutung kein Feiertag ist
Karsamstag – ein Tag mit religioser Bedeutung, aber ohne Feiertagsstatus
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, ist für Christen von großer Bedeutung, in Deutschland aber ein ganz normaler Werktag. Anders als an anderen Ostertagen haben Arbeitnehmer weder automatisch frei noch Anspruch auf Sonderzahlungen. Das Datum verschiebt sich jährlich, da es sich nach dem Mondkalender und der christlichen Tradition richtet.
2026 fällt der Karsamstag auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Der Termin ändert sich jedes Jahr, weil er vom ersten Vollmond nach der Frühlings-Tagundnachtgleiche abhängt. Trotz seiner zentralen Rolle als Abschluss der Fastenzeit ist der Karsamstag in keinem deutschen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag.
Schulen, Kitas und Behörden haben in der Regel geöffnet, auch wenn in manchen Regionen zu stiller Besinnung aufgerufen wird. Arbeitnehmer müssen ihrer regulären Arbeit nachgehen – ein Anspruch auf Feiertagszuschläge besteht nicht. Gleiche Regeln gelten in Österreich und der Schweiz, wo der Karsamstag ebenfalls als normaler Arbeitstag behandelt wird.
Der Tag ist unter zwei Namen bekannt: Karsamstag (die theologisch korrekte Bezeichnung) und Ostersamstag (die im Alltag geläufigere Variante). Zwar wird er in einigen Regionen ruhiger begangen, doch Lauf von Wirtschaft und öffentlichen Diensten bleibt weitgehend unberührt.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt der Karsamstag ein gewöhnlicher Werktag. Ohne Feiertagsstatus gelten normale Arbeitszeiten, und öffentliche Einrichtungen arbeiten wie gewohnt. Durch die jährliche Verschiebung des Datums geht dem Ostersonntag stets der Karsamstag voraus – und behält so seinen festen Platz im kirchlichen Kalender.






