Wie ein Aachener Experiment die deutsche Energiewende prägte
Deutschlands Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) feiert 25-jähriges Jubiläum
Am 1. April jährte sich das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 25. Mal. Das Gesetz revolutionierte, wie Deutschland Ökostrom erzeugt und finanziert. Seine Wurzeln reichen jedoch bis zu einem kleinen, aber wegweisenden lokalen Experiment in den frühen 1990er-Jahren zurück.
Die Idee entstand beim Solarförderverein Deutschland (SFV), angeführt von Wolf von Fabeck. Er schlug eine feste, kostendeckende Einspeisevergütung vor, um erneuerbare Energien wirtschaftlich attraktiv zu machen. Am 30. September 1992 übernahm der Aachener Stadtrat dieses Konzept als „Aachener Modell“. Damit konnten kleine Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 1.000 Kilowatt Strom ins öffentliche Netz einspeisen – zu einem garantierten Preis.
Der Tarif für Solarstrom lag bei 2,01 D-Mark pro Kilowattstunde. Bis Ende 1999 förderte Aachen auf diese Weise rund 125 Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 650 Kilowatt. Der Erfolg dieses lokalen Pilotprojekts ebnete den Weg für eine bundesweite Regelung.
2000 und 2004 wurde das EEG flächendeckend in Deutschland eingeführt und verankerte die kostendeckende Einspeisevergütung gesetzlich. Von Fabecks frühes Engagement und das Aachener Modell als Machbarkeitsnachweis spielten dabei eine entscheidende Rolle. Das Gesetz wurde zum Grundpfeiler der deutschen Energiewende.
Das 25-jährige Erbe des EEG gründet auf einer einfachen, aber wirkungsvollen Idee, die in Aachen erprobt wurde: Feste Vergütungssätze für Ökostrom förderten Investitionen in dezentrale Erneuerbare-Projekte. Noch heute ist die Regelung ein zentraler Treiber der Energiewende in Deutschland.






