Zoll vernichtet unsicheren Mini-Bagger aus China wegen EU-Verstößen
Im Juni 2023 beschlagnahmten Zollbeamte in Düren einen aus China bestellten Mini-Bagger. Die Maschine entsprach nicht den EU-Sicherheitsstandards und wurde schließlich unter Aufsicht vernichtet.
Der Bagger war von einem Heimwerker aus dem Kreis Düren über einen chinesischen Händler erworben worden. Bei der Ankunft äußerten Zollbeamte Bedenken wegen fehlender Unterlagen und unklarer Maschinenkennzeichnung. Die Bezirksregierung Köln bestätigte später diese Sicherheitszweifel.
Dem Bagger fehlte eine Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Zudem lag keine deutsche Bedienungsanleitung vor, wodurch die Maschine gegen EU-Vorschriften verstieß. Statt die Maschine zurückzuexportieren, entschied sich der Besitzer für die Vernichtung auf einem örtlichen Recyclinghof.
Zollbehörden arbeiten eng mit Marktüberwachungsteams zusammen, um unsichere oder nicht konforme Produkte am EU-Marktzugang zu hindern. In diesem Fall entstand dem Käufer ein finanzieller Schaden in Höhe mehrerer tausend Euro.
Die Vernichtung des Baggers erfolgte Ende 2023, um sicherzustellen, dass er nicht auf den EU-Markt gelangte. Der Besitzer musste hohe Kosten tragen, während der Zoll seine Rolle bei der Abwehr unsicherer Importe unterstrich. Der Vorfall zeigt die strenge Durchsetzung der Maschinen-Sicherheitsvorschriften an den EU-Grenzen.






