21 April 2026, 18:19

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Ein Plakat, das einen Stadtplan von Spruidel, Deutschland, zeigt und begleitenden Text enthält.

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Der Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunen-Entlastungsgesetz (LKEG) verabschiedet, um finanziell angeschlagene Kommunen zu unterstützen. Der CDU-Politiker Thomas Hardt bezeichnete das Paket als ein "starkes Signal" für die von Schuldenlasten belasteten Gemeinden. Mit dem Vorhaben sollen die seit Langem bestehenden finanziellen Belastungen von Städten und Gemeinden im ganzen Land gelindert werden.

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Nach dem LKEG erhalten finanziell schwache Bundesländer von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro. Allein Nordrhein-Westfalen soll jährlich rund 164 Millionen Euro erhalten, wobei die vollen Mittel direkt an die Kommunen fließen. Die Gelder sind gezielt dafür vorgesehen, die über Jahre angehäuften Altschulden abzubauen.

Hardt verteidigte die Entlastungsmaßnahmen gegen Kritik einiger Bürgermeister und wies deren Einwände als unkonstruktiv zurück. Er warnte, dass eine Herabspielung des Pakets nur jenen in die Hände spiele, die gegen die Unterstützung verschuldeter Kommunen seien. Gleichzeitig mahnte er die Bundesregierung, keine weiteren finanziellen Belastungen auf die Gemeinden abzuwälzen, da dies die bestehenden Haushaltslücken verschärfen könnte.

Für die Zukunft erwartet Hardt, dass die finanzielle Hilfe über 2029 hinaus fortgesetzt wird, wobei künftige Parlamente über eine Verlängerung entscheiden müssten. Zudem regte er an, dass bei einer Verbesserung der Haushaltslage des Bundes zusätzliche Unterstützung für verschuldete Städte in Betracht gezogen werden solle.

Das LKEG sieht bis mindestens 2029 eine feste jährliche Summe für bedürftige Länder und Kommunen vor. Nordrhein-Westfalen wird zu den größten Profiteuren gehören und jährlich 164 Millionen Euro erhalten. Der Erfolg des Gesetzes wird davon abhängen, wie wirksam die Mittel die langfristigen Schulden verringern und ob in Zukunft weitere Hilfen gesichert werden können.

Quelle