26 April 2026, 10:16

Datenschutzreform: Zentralisierung spaltet Wirtschaft und Aufseher

Weißer Hintergrund mit zentralem fetten schwarzen Text "National Compliance & Risk Qualifications" in einer modernen Schriftart, umgeben von einem dünnen schwarzen Rand.

Datenschutzreform: Zentralisierung spaltet Wirtschaft und Aufseher

Pläne zur Reform des deutschen Datenschutzsystems haben eine Debatte zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden ausgelöst. Kritiker warnen, dass eine Zentralisierung der Aufsicht zu Verzögerungen führen und die Flexibilität einschränken könnte. Gleichzeitig kämpfen Unternehmen weiterhin mit uneinheitlichen Regelungen und unklarer Durchsetzung.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine zentrale Aufsichtsbehörde für den Datenschutz vorgesehen, die mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zusammengelegt werden soll. Befürworter argumentieren, dass dies die Durchsetzung vereinfachen würde. Doch Bettina Gayk, die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, kritisiert den Plan scharf: Eine Zentralisierung führe zu Bürokratie, langen Wegen und Anonymität.

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Derzeit bearbeiten vor allem die Landesbehörden die meisten Datenschutzfälle. Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, verteidigt dieses System. Regionale Stellen kennten die Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft und könnten schnell auf spezifische Probleme reagieren, so Kamp. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) teilt diese Bedenken und warnt, dass ein zentralisiertes Modell die Anpassungsfähigkeit und die praxisnahe Problemlösung gefährde.

Unternehmen klagen seit Langem über Rechtsunsicherheit und den hohen Aufwand, der mit der Einhaltung unterschiedlicher Vorschriften verbunden ist. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung, fordert klarere und einheitlichere Standards, um Unternehmen effizienter arbeiten zu lassen. Selbst Aufseher räumen ein, dass es Inkonsistenzen gibt. Gayk sieht die Ursache in der uneinheitlichen Gesetzgebung und betont, dass ein kohärenter Rechtsrahmen sowohl für Rechtssicherheit als auch für den Schutz grundlegender Rechte entscheidend sei.

Die Datenschutzkonferenz (DSK), in der Bund und Länder zusammenarbeiten, setzt sich für eine stärkere Standardisierung ein. Sie schlägt ein zentrales System für bundesweite Fälle nach dem Bundesdatenschutzgesetz vor – ergänzt um ein ständiges DSK-Sekretariat zur besseren Koordinierung. Viele Landesdatenschutzbeauftragte wünschen sich zudem mehr Einheitlichkeit im Datenschutz selbst, da dies sowohl Behörden als auch Unternehmen zugutekäme.

Die Diskussion zeigt das Spannungsfeld zwischen Effizienz und regionaler Handlungsfähigkeit im Datenschutz. Während Unternehmen nach vorhersehbaren Regeln verlangen, müssen Behörden die Vor- und Nachteile einer Zentralisierung abwägen. Jede Reform wird diese Interessen in Einklang bringen müssen, um in der Praxis zu funktionieren.

Quelle