Energieeffizienzgesetz: Regierung lockert Regeln für Rechenzentren – Kritik an Umweltkompromissen
Lotta MüllerEnergieeffizienzgesetz: Regierung lockert Regeln für Rechenzentren – Kritik an Umweltkompromissen
Die deutsche Bundesregierung hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet und damit die Vorgaben für Rechenzentrumsbetreiber gelockert. Die Reformen umfassen verlängerte Fristen und reduzierte Pflichten im Bereich Energiemanagement und Abwärmenutzung. Kritiker werfen der Regierung vor, mit der Neuregelung Großkonzerne der Tech-Branche auf Kosten der Umweltziele zu bevorzugen.
Nach den neuen Bestimmungen unterliegen Unternehmen erst ab einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden den Auflagen für Energie- und Umweltmanagement. Der Pharmakonzern Medice Health Family, der 2024 genau 23,5 Gigawattstunden verbrauchte, liegt damit knapp unter der Schwelle.
Die Frist, bis zu der Rechenzentren ihren Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien ausgleichen müssen, wurde auf 2030 verschoben. Auch die Effizienzziele wurden abgemildert: Betreiber haben nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen. Zudem entfällt die Pflicht zur Abwärmenutzung, falls vor Ort kein Fernwärmenetz existiert.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigte die Änderungen als Wechsel von pauschalen Vorgaben zu zielgerichteten Maßnahmen. Das Ministerium betont, die Reformen reduzierten Bürokratie und stärkten die Wettbewerbsfähigkeit. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach hingegen von einer „Kapitulation vor den Tech-Riesen“ und warnte vor ökologischen und wirtschaftlichen Risiken.
Die Reformen spiegeln Deutschlands Schwierigkeiten wider, den Energieverbrauch zu senken – seit 1990 gab es laut Umweltbundesamt kaum Fortschritte. Rechenzentrumsbetreiber stehen zwar kurzfristig unter weniger Druck, müssen langfristig aber weiterhin Nachhaltigkeitsziele erfüllen. Die Regierung versichert, die Änderungen würden wirtschaftliche Interessen mit Umweltverantwortung in Einklang bringen.
