Erpressungsfall Schumacher: Haupttäter zu drei Jahren Haft verurteilt
Tobias FischerErpressungsfall Schumacher: Haupttäter zu drei Jahren Haft verurteilt
Ein Gericht hat Urteile im Erpressungsfall gegen die Familie Schumacher gefällt. Der Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er versucht hatte, die Familie mit privaten Bildern und medizinischen Unterlagen zu erpressen. Gleichzeitig wurde auch ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie wegen seiner Beteiligung an der Tat schuldig gesprochen.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Plan, der Familie Schumacher mit der Drohung, privates Material zu veröffentlichen, 15 Millionen Euro zu erpressen. Die Ermittler sicherten bei den Tätern über 900 Fotos, fast 600 Videos sowie die digitalisierten Krankenakten von Michael Schumacher. Der ehemalige Formel-1-Weltmeister hält sich seit einem schweren Skiunfall im Jahr 2013 aus der Öffentlichkeit zurück.
Der Hauptangeklagte erhielt eine dreijährige Haftstrafe wegen versuchter Erpressung. Sein Sohn wurde zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er bei der Straftat geholfen hatte. Manuel Hagel, ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie, erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 2.400 Euro. Hagel hatte den Ermittlern zunächst Beweise für Todesdrohungen gegen die Familie geliefert, was die Beweislage stärkte.
Alle vier Angeklagten – darunter Hagel und die drei weiteren Beschuldigten – haben gegen ihre Verurteilungen Berufung eingelegt. Der Prozess wird nun Mitte November fortgesetzt, mit fünf weiteren Verhandlungsterminen zwischen dem 14. November und Anfang Dezember.
Die Familie Schumacher geht weiterhin rechtlich gegen die Beteiligten des Erpressungsversuchs vor. Die anstehenden Verhandlungen im November und Dezember werden entscheiden, ob die Urteile Bestand haben oder revidiert werden. Der Fall bleibt auf den Missbrauch privater Daten und die gegen die Familie gerichteten Drohungen fokussiert.






