Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad im Hochsauerlandkreis
Ida KönigParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad im Hochsauerlandkreis
Drachensegler- und Hängegleiterclub in NRW unterliegt im Rechtsstreit gegen Windrad im Hochsauerlandkreis
Ein Drachensegler- und Hängegleiterverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Clubs ab und ebnete damit den Weg für die Fortsetzung der Bauarbeiten.
Das geplante Windrad, das nur 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt stehen soll, hatte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und betrieblicher Einschränkungen für Gleitschirm- und Drachensegler ausgelöst.
Der Verein argumentierte, das Windrad werde unzumutbare Flugbeschränkungen mit sich bringen und ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen. Die Struktur werde den Betrieb insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten beeinträchtigen, so die Befürchtung. Das Gericht sah jedoch keine Beweise dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins gefährde.
Zudem bestätigte das OVG, dass der Club während der Planungsphase ordnungsgemäß angehört worden sei. Zwar könne das Windrad unter bestimmten Bedingungen Auswirkungen auf die Flüge haben, bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h bleibe der Betrieb jedoch weitgehend unbeeinträchtigt.
Über dieses einzelne Windrad hinaus sind in der Region weitere Ausbaupläne in Arbeit. Ein Projekt des Energieunternehmens VERBUND sichert derzeit Standorte für zusätzliche Anlagen, wobei die genaue Anzahl noch unklar ist. In der Nähe entsteht zudem ein Windpark in Sundern, der voraussichtlich 2026 oder 2027 in Betrieb geht und bis zu 55.000 Haushalte mit Strom versorgen könnte. Aufnahmen vom März 2026 zeigen laufende Bauarbeiten – ein Hinweis darauf, dass in der Region bald weitere Windräder hinzukommen könnten.
Diese Erweiterungen könnten zu vermehrten Flugbehinderungen für Gleitschirm- und Drachensegler führen, da um die Anlagen Sicherheitszonen eingerichtet werden müssen.
Mit der Gerichtsentscheidung wird das Windrad in der Nähe des Fluggeländes nun gebaut. Der Verein muss sich an die neuen Einschränkungen anpassen, kann bei schwachem Wind jedoch wie bisher weiteroperieren. Gleichzeitig könnten weitere Windenergieprojekte in der Region zusätzliche Herausforderungen für die lokale Flugaktivität mit sich bringen.






