19 March 2026, 18:17

Gericht wehrt Klage gegen Windpark ab – Gleitschirmflieger müssen zurückstecken

Luftaufnahme eines einzelnen Windrades in einem grünen Feld mit Bäumen, Häusern und Tieren, das sich in Irland befindet.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Klage gegen Windpark ab – Gleitschirmflieger müssen zurückstecken

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmflugvereins in Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks abgelehnt. Die Richter urteilten, dass die Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für den Betrieb des Clubs darstellen. Die Entscheidung fällt nach einer Klage des Vereins, der geltend gemacht hatte, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken für seine Flüge.

Der Club mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr argumentierte, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen und operationelle Einschränkungen mit sich bringen. Sein Fluggelände zählt zu den meistfrequentierten in der Region. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Turbinen bei höheren Windgeschwindigkeiten gefährliche Bedingungen erzeugen würden.

Flüge auf dem Gelände sind bereits jetzt bei Windstärken über 30 Stundenkilometern untersagt – unabhängig vom Windpark. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Sie kamen zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern ohne größere Beeinträchtigungen sicher fortgesetzt werden könnten.

Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Landesentwicklungsplan festgelegt. Mit der Entscheidung des Gerichts kann das Projekt nun nach den bestehenden Vorschriften umgesetzt werden.

Da der Eilantrag abgelehnt wurde, steht dem Bau des Windparks nun nichts mehr im Weg. Das Urteil bestätigt, dass die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen bereits die windbedingten Risiken für die Aktivitäten des Clubs abdecken. Der Verein muss sich nun an die gerichtliche Entscheidung halten, ob weitere rechtliche Schritte folgen, bleibt jedoch unklar.

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