25 June 2026, 10:12

Kinderzuschlag 2024: Neue Regeln erleichtern Familien den Zugang zu mehr Unterstützung

Kindergeld: Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeld-Reform - Schüler können nun zusätzlich Geld verdienen

Kinderzuschlag 2024: Neue Regeln erleichtern Familien den Zugang zu mehr Unterstützung

Deutschland hat den Kinderzuschlag ausgeweitet, um einkommensschwache und mittlere Haushalte besser zu unterstützen. Mit der zweiten Phase der Bürgergeld-Reformen treten nun neue Regelungen in Kraft, die die Anspruchsberechtigung erweitern und das Antragsverfahren vereinfachen.

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Mehrere Änderungen sorgen dafür, dass bestimmte Einkünfte bei der Berechnung des Kinderzuschlags nicht mehr berücksichtigt werden. So fließen Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz nicht mehr in die Berechnung ein. Auch Einkommen aus saisonalen oder Ferienjobs bleibt unberücksichtigt. Zudem wird der pauschale Übungsleiterfreibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr nicht mehr angerechnet.

Die steuerfreien Freibeträge wurden für bestimmte Gruppen erhöht. Bei Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro stieg der steuerfreie Anteil von 20 auf 30 Prozent. Studierende, Auszubildende und Schüler unter 25 Jahren dürfen bis zu 520 Euro monatlich verdienen, ohne ihren Anspruch zu verlieren. Auch Freiwillige unter 25 im Bundesfreiwilligendienst profitieren von der gleichen 520-Euro-Grenze.

Die Antragstellung wurde deutlich vereinfacht und ist nun barrierefreier. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bietet rund um die Uhr Online-Unterstützung und Fachberatung an. Familien können den Antrag vollständig digital mit einer elektronischen Identität einreichen.

Ziel der Reformen ist es, den Kinderzuschlag für bedürftige Familien leichter zugänglich zu machen. Durch die erweiterten Einkommensfreibeträge und höheren Freibeträge könnten nun mehr Haushalte Anspruch darauf haben. Der optimierte digitale Prozess soll die Inanspruchnahme erleichtern und fördern.

Quelle