09 March 2026, 10:18

Schwere Ermittlungspannen: Staatsanwaltschaft Arnsberg verliert Beweismittel im Menden-Graffiti-Fall

Ein altes Buch mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue" liegt aufgeschlagen da, wobei eine Seite mit schwarzem Text sichtbar ist.

Interner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Schwere Ermittlungspannen: Staatsanwaltschaft Arnsberg verliert Beweismittel im Menden-Graffiti-Fall

Generalstaatsanwalt in Hamm kritisiert Ermittler in Arnsberg wegen schwerwiegender Fehler im Menden-Graffiti-Fall

Die Staatsanwaltschaft in Hamm hat einen Ermittler der Behörde in Arnsberg wegen grober Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Graffiti-Fall aus Menden scharf kritisiert. Trotz einer bereits im vergangenen Sommer ergangenen Anweisung der Staatsanwaltschaft wurden zentrale Beweismittel – zwei USB-Sticks und ein Notizbuch – nicht zurückgegeben. Erst nach wiederholten Verzögerungen erfolgte die Herausgabe in jüngster Zeit.

Ausgangspunkt des Falls war die Ermittlung gegen zwei junge Menschen, einen Mann und eine Frau, wegen Sachbeschädigung durch Graffiti. Die Polizei beschlagnahmte dabei ihre Habseligkeiten, darunter einen Laptop, Sprühdosen und digitale Speichermedien. Die junge Frau focht die Durchsuchung gerichtlich an und setzte sich mit ihrer Beschwerde vor dem Landgericht Arnsberg durch. Auch der Anwalt ihres männlichen Mitbeschuldigten erreichte in einem ähnlichen Verfahren Erfolg.

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Die Überprüfung durch den Generalstaatsanwalt ergab, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten vor Erteilung seiner Weisungen nicht ausreichend geprüft hatte. Konsequenzen wie disziplinarische Maßnahmen blieben jedoch aus; der Generalstaatsanwalt sah keinen dringenden Handlungsbedarf. Währenddessen befinden sich der beschlagnahmte Laptop und die Sprühdosen des jungen Mannes weiterhin in Polizeigewahrsam.

Die Kritik fällt nach monatelangen Verfahrensfehlern. Die verspätete Rückgabe der USB-Sticks und des Notizbuchs – trotz klarer Anordnung – wirft Fragen zur Rechtstreue innerhalb der Arnsberger Behörde auf. Im Bericht des Generalstaatsanwalts werden systemische Mängel bei der Beweismittelverwaltung und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben benannt.

Der Fall offenbart strukturelle Schwächen bei der Handhabung und Rückgabe von Asservaten in der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Zwar erhielt die junge Frau ihre beschlagnahmten Gegenstände schließlich zurück, doch die Sachen des jungen Mannes werden weiterhin vorenthalten. Die Erkenntnisse des Generalstaatsanwalts deuten auf tiefgreifendere Probleme in der Aufsichtspraxis hin, ohne dass bisher weitere Konsequenzen angekündigt wurden.

Quelle