04 April 2026, 16:32

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach eskaliert

Stadtstraße mit einem ausgewiesenen Fahrradweg, umgeben von Gebäuden, Straßenmöbeln, Fußgängern und Grünflächen unter einem klaren blauen Himmel.

Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach eskaliert

Beschwerde gegen Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach

Gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach ist eine Beschwerde eingereicht worden. Anwohner stellten infrage, ob die Stadt ein formelles Planfeststellungsverfahren hätte durchführen müssen. Die zuständige Behörde entschied nun, dass ein solches Verfahren rechtlich nicht erforderlich sei.

Ziel des Projekts ist es, die Straße durch verbesserte Sicherheit und Anpassung an aktuelle Verkehrsstandards zu modernisieren. Der Streit begann, als eine Gruppe von Beschwerdeführern argumentierte, die Umgestaltung erfordere ein Planfeststellungsverfahren. Sie behaupteten, die Änderungen seien so weitreichend, dass sie nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen eine formelle Genehmigungspflicht auslösten.

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Die Stadt verteidigte ihre Position und erklärte, die geplanten Maßnahmen erreichten nicht die Schwelle für eine obligatorische Genehmigung. Der Rheinisch-Bergische Kreis prüfte den Fall und bestätigte die Haltung der Stadt. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die vorgesehenen Anpassungen – wie schmalere Fahrspuren, neue Radwege und breitere Fußgängerbereiche – keine grundlegende Veränderung darstellen, die ein formelles Verfahren erfordert.

Trotz der rechtlichen Diskussion bot die Stadt den Anwohnern Gelegenheiten, ihre Meinung einzubringen. Im Mittelpunkt der Neugestaltung stehen Sicherheit und moderne Standards, darunter Richtlinien wie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Anders als bei der benachbarten Laurentiusstraße, wo ähnliche Aufwertungen blockiert wurden, soll die Altenberger-Dom-Straße verbesserte Rad- und Fußwege erhalten. Die bestehenden Wege entsprechen derzeit nicht den gesetzlichen Mindestmaßen – ein Mangel, den die Umgestaltung beheben wird.

Das Projekt sieht keine Kapazitätserweiterung für den Autoverkehr vor. Stattdessen wird der Straßenraum neu aufgeteilt, um Radfahrer und Fußgänger besser zu berücksichtigen.

Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass das Vorgehen der Stadt rechtlich einwandfrei ist. Die Arbeiten an der Altenberger-Dom-Straße werden ohne formelles Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Die Modernisierung bringt die Straße auf den Stand aktueller Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.

Quelle