Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach Streit über Jobverlust
Tobias FischerFreundin nach Beziehungskrise erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach Streit über Jobverlust
Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags an seiner Freundin im Januar 2025 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund fällte das Urteil, nachdem der Angeklagte gestand, sie während eines Streits erstochen zu haben. Der Fall bleibt jedoch in der Revision, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Die Tat ereignete sich, nachdem die Frau herausgefunden hatte, dass ihr Partner bereits Wochen zuvor seinen Job verloren hatte. Er hatte ihr die Nachricht verschwiegen, aus Angst vor ihrer Reaktion. Als sie ihn damit konfrontierte und die Beziehung beenden wollte, führte seine langjährige psychische Labilität sowie Eifersucht zu einem gewalttätigen Ausbruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst wegen Mordes angeklagt. Das Gericht stufte die Anklage jedoch später auf Totschlag herab – nach einem rechtlichen Hinweis. Nach der Tat blieb der Täter noch drei weitere Tage in der Wohnung, bevor die Polizei ihn in Bremerhaven festnahm. Bei der Festnahme schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn.
Die Ermittler stellten fest, dass die Frau kurz zuvor Gefühle für einen Kollegen entwickelt hatte, was den Angeklagten zusätzlich in Rage brachte. Seine instabile psychische Verfassung und die Wut über ihre emotionale Distanz spielten eine zentrale Rolle bei dem Angriff. Ungeklärt bleibt, wie es um sein früheres Verhältnis am Arbeitsplatz oder zu Kollegen bestellt war – einige Fragen bleiben damit offen.
Das Urteil markiert das vorläufige Ende eines viel beachteten Prozesses, auch wenn noch Berufung eingelegt werden kann. Die psychischen Probleme des Angeklagten in der Vergangenheit sowie die Umstände der Tat standen im Mittelpunkt der Verhandlung. Nun muss er für den Totschlag ein Jahrzehnt im Gefängnis verbringen.






