09 May 2026, 10:18

Zoll Krefeld beschlagnahmt 3.000 illegale Feuerwerkskörper der gefährlichen Kategorie F3

Schwarz-weiß-Zeichnung von Feuerwerk mit dem Wort "Feuerwerk" darauf vor einem weißen Hintergrund.

Zoll Krefeld beschlagnahmt 3.000 illegale Feuerwerkskörper der gefährlichen Kategorie F3

Zollbeamte in Krefeld beschlagnahmen über 3.000 illegale Feuerwerkskörper im Dezember

Bei der Aktion wurden hochgefährliche Sprengstoffe der Kategorie F3 sichergestellt, die eine fachgerechte Handhabung erfordern. Die Behörden haben inzwischen 18 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Insgesamt wurden 3.246 nicht zugelassene Feuerwerkskörper mit einem Nettoexplosivstoffgehalt von 8.162 Gramm beschlagnahmt. Sämtliche konfiszierten Artikel fielen in die Kategorie F3, deren sichere Verwendung spezielle Fachkenntnisse voraussetzt. Der Transport oder die Einfuhr solcher Pyrotechnik innerhalb der EU ohne Genehmigung verstößt gegen das Sprengstoffgesetz.

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Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamts Krefeld, warnte vor den erheblichen Gefahren durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Ihr Einsatz könne zu lebensbedrohlichen Unfällen und rechtlichen Konsequenzen führen. Die Behörde betont, dass nicht konforme oder ungekennzeichnete Pyrotechnik strikt verboten bleibt.

Für weitere Informationen zu den Vorschriften kann die Öffentlichkeit die Website des Zolls besuchen. Anfragen können auch telefonisch (02151 - 850 10600) oder per E-Mail ([email protected]) an das Hauptzollamt Krefeld gerichtet werden.

Die verschärften Kontrollen unterstreichen die Risiken illegaler Feuerwerkskörper sowie die Strafen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen. Mit 18 laufenden Ermittlungsverfahren setzen die Behörden auf strenge Überwachung. Offizielle Hinweise zur Klärung der Regelungen bleiben weiterhin abrufbar.

Quelle