AfD-Schiedsgericht stellt Rechte von Tim Schramm nach umstrittenem Ausschluss wieder her

AfD-Schiedsgericht stellt Rechte von Tim Schramm nach umstrittenem Ausschluss wieder her
Ein internes Schiedsgericht hat die Mitgliedschaftsrechte des AfD-Mitglieds Tim Schramm wiederhergestellt. Die Entscheidung hebt einen umstrittenen Beschluss des Landesvorstands auf, der ihm die Rechte ohne ausreichende Begründung entzogen hatte. Der Fall legt interne Spannungen innerhalb der Partei offen, insbesondere in den Bereichen Transparenz und disziplinarische Maßnahmen.
Der Streit begann, als der Landesvorstand Schramm am 31. August 2025 die Rechte entzog. Allerdings hielt der Vorstand den Beschluss sowie die dazugehörigen Begründungen zurück, sodass Schramm keine Möglichkeit hatte, rechtlich dagegen vorzugehen. Dieses Vorgehen wurde später vom Schiedsgericht als Missbrauch formeller Verfahren kritisiert, um seine Teilnahme an einer Parteiveranstaltung zu blockieren.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts zwingt den Landesvorstand, seine Herangehensweise an disziplinarische Maßnahmen zu überdenken. Schrammms Wiedereinsetzung reiht sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Partei ein und unterstreicht die anhaltenden Konflikte um Mitgliedschaftsrechte und interne Führung. Das Ergebnis könnte zu einer genaueren Prüfung führen, wie solche Fälle künftig behandelt werden.

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