BGH bestätigt: Vodafone darf Kundendaten zur Betrugsprävention an die Schufa melden

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags erlaubt - BGH bestätigt: Vodafone darf Kundendaten zur Betrugsprävention an die Schufa melden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Praxis von Vodafone, Kundennamen bei Abschluss von Mobilfunkverträgen an die Schufa weiterzugeben, rechtmäßig ist. Dieses Urteil steht im Einklang mit früheren Abweisungen durch untere Instanzen und folgt auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Vodafone sowie andere Telekommunikationsunternehmen wie die Telekom Deutschland GmbH hatten bis Oktober 2023 bei Abschluss von Postpaid-Mobilfunkverträgen Kundennamen zur Identitätsprüfung an die Schufa übermittelt. Mit dieser Vorgehensweise sollte Betrug vorgebeugt werden, etwa wenn Kunden falsche Identitäten angaben oder mehrere Verträge abschlossen, um an hochwertige Smartphones zu gelangen.
Die Entscheidung des BGH stützt das Interesse von Vodafone, erhebliche finanzielle Verluste durch solche betrügerischen Aktivitäten zu verhindern. Das Urteil entspricht den vorherigen Abweisungen durch das Landgericht und das Oberlandesgericht.
Mit seinem Beschluss bestätigt der BGH, dass die Datenweitergabe von Vodafone an die Schufa zur Identitätsprüfung beim Abschluss von Mobilfunkverträgen rechtlich gerechtfertigt ist. Diese Entscheidung könnte auch die Vorgehensweise anderer Telekommunikationsunternehmen bei der Betrugsprävention und dem Schutz ihrer finanziellen Interessen beeinflussen.

Sophia Hoffmann transformiert die Gastronomie mit pflanzenbasierter Küche und Mitgefühl
Für Sophia Hoffmann bedeutet vegane Ernährung mehr als nur einen Trend oder etwas aufzugeben. In ihrem Restaurant HAPPA gehen kreative Küche, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit Hand in Hand und zeigen, wie Mitgefühl Veränderung bewirken kann.

Rund 23.000 junge Menschen wahlberechtigt Online-Wahl für Jugendparlament
Der Stadtrat von Mönchengladbach hat beschlossen, das zweite Jugendparlament durch eine Online-Wahl zu wählen. Alle jungen Menschen im Alter von 12 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in Mönchengladbach sind wahlberechtigt.

Beginn der Bauarbeiten an den Maria Hilf-Terrassen Spatenstich für die Nachbargarage
Es tut sich etwas auf den Maria Hilf-Terrassen. Der Bau der Nachbargarage für das neue, largely traffic-calmed Wohnviertel hat begonnen.

Von Konzert-Einnahmen: Großer Spendenbetrag für Tierheim
Kurz vor Weihnachten kann das Krefelder Tierheim auf eine finanzielle Spende hoffen.







