CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Streichung der Staatsgelder

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDA NRW fordert Prüfung eines AfD-Verbots und Streichung der Staatsgelder
Die Arbeitnehmerorganisation der CDU in Nordrhein-Westfalen (CDA NRW) hat sich mit einem Appell an Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung gewandt. Die Gruppe fordert eine gründliche Prüfung der rechtlichen Grundlagen für ein Verbot der rechtsextremen AfD sowie die Überprüfung ihres Ausschlusses von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Die CDA NRW hat in einem in Kamen verabschiedeten Beschluss eine umfassende Überprüfung der Vereinbarkeit der AfD mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands gefordert – orientiert an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. Konkret geht es um die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten für ein AfD-Verbot sowie den Entzug der öffentlichen Finanzierung gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes.
Der Vorstoß der CDA NRW reiht sich in ähnliche Forderungen verschiedener Institutionen ein, darunter das Bundesverfassungsgericht sowie mehrere Landesparlamente wie der Schleswig-Holsteinische Landtag. Dieser hatte seine Landesregierung auf Antrag von CDU, SPD, Grünen und SSW aufgefordert, ein AfD-Verbotverfahren vorzubereiten. Die CDA NRW betont, dass eine solche Prüfung strikt an den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszurichten sei.
In ihrem Appell an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung verlangt die CDA NRW einen zeitnahen Bericht über den Stand der rechtlichen Bewertung, die vorliegenden Beweise und mögliche nächste Schritte zur Vereinbarkeit der AfD mit der demokratischen Ordnung Deutschlands. Der Schritt spiegelt die wachsende kritische Auseinandersetzung mit den Aktivitäten der rechtsextremen Partei und deren potenziellen Auswirkungen auf die demokratischen Grundsätze des Landes wider.

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