Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass keine Staatsbürgerschaft – Bundesgericht bestätigt strenge Regeln

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Nahaufnahme einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Richterentscheidung: In der Regel muss die Identität bei der Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass keine Staatsbürgerschaft – Bundesgericht bestätigt strenge Regeln

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein 1994 in Syrien geborener Mann ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Reisepass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungen bleibt. Damit wurde ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben, das den Antrag des Mannes zunächst unterstützt hatte.

Der Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hatte seinen Einbürgerungsantrag über die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) eingereicht. Sein Gesuch wurde abgelehnt, weil er es ablehnte, einen syrischen Pass zu beschaffen – ein Dokument, das die Behörden für den Identitätsnachweis als unverzichtbar erachteten.

Das Urteil stellt klar, dass Antragsteller auf die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel einen Pass vorlegen müssen, es sei denn, sie können nachweisen, dass dieser nicht beschafft werden kann. Der Fall wird nun an das Düsseldorfer Gericht zurückverwiesen, das erneut prüfen muss, ob der Mann die strengeren Anforderungen an die Identitätsüberprüfung erfüllt. Ohne Pass oder einen Nachweis über dessen Unerreichbarkeit bleibt seine Einbürgerung blockiert.