Flughafen Düsseldorf beantragt mehr Flexibilität – ohne Nachtflug-Ausweitung

Admin User
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Ein Flughafenblick mit einem weißen Kontrollturm im Vordergrund, parkenden Flugzeugen am Boden, entfernten Gebäuden und einem Flugzeug am Himmel.

Flughafen Düsseldorf beantragt mehr Flexibilität – ohne Nachtflug-Ausweitung

Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein

Flughafen Düsseldorf stellt überarbeiteten Antrag: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregelungen und mehr

17. Dezember 2025, 09:32 Uhr

Der Flughafen Düsseldorf hat beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen überarbeiteten Planfeststellungsantrag eingereicht. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Flexibilität im Flugbetrieb zu erhöhen, während die bestehenden Nachtflugbeschränkungen beibehalten werden.

Der aktualisierte Antrag enthält eine Luftverkehrsprognose bis zum Jahr 2040 sowie eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Flughafen beantragt, dass bisher der Allgemeinen Luftfahrt vorbehaltene Slots künftig auch für Linien- und Charterflüge genutzt werden dürfen.

Die Zahl der koordinierten Flugbewegungen steigt von 47 auf 60 pro Stunde, wobei die Obergrenze von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten unverändert bleibt. Verspätete Ankünfte dürfen nun bis 23:30 Uhr landen, für Heimatfluggesellschaften gilt eine Frist bis Mitternacht. Die geltenden Nachtflugregeln bleiben in Kraft: Abflüge zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sind weiterhin verboten, Landungen bleiben eingeschränkt.

Zunächst prüft die Planungsbehörde der Stadt Düsseldorf die Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend veröffentlicht die Bezirksregierung Düsseldorf die Dokumente zur öffentlichen Auslegung in 13 umliegenden Kommunen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Einreichung anschließend bewerten.

Zudem hat der Flughafen bauliche Anpassungen beantragt, um die Bodenabfertigung zu optimieren und die Nutzung der beiden Startbahnen flexibler zu gestalten. Nach der Genehmigung werden die Unterlagen an die zuständigen Behörden zur weiteren Stellungnahme weitergeleitet.

Der überarbeitete Plan konzentriert sich auf eine effizientere Betriebsführung ohne Ausweitung der Nachtflugzeiten. Bei einer Genehmigung ermöglichen die Änderungen eine flexiblere Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Die nächsten Schritte hängen von den behördlichen Prüfungen und der öffentlichen Beteiligung ab.