Gericht kippt Grundsteuer für Gartengrundstück – Finanzamt unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht

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Ein Haus mit einem Zaun und Bäumen im Hintergrund, mit Flaggen und Text im Vordergrund.

Gericht kippt Grundsteuer für Gartengrundstück – Finanzamt unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt

Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.

12. Dezember 2025, 13:47 Uhr

Ein langjähriger Streit um die Grundsteuer für ein unbebautes Gartengrundstück in Leipzig ist mit einem richtungsweisenden Urteil beendet worden. Am 27. Juni 2024 gab das Bundesverwaltungsgericht Hausbesitzern recht, die die Bewertung ihres Grundstücks durch das Finanzamt anfochten. Das Gericht erklärte die ursprüngliche Steuerfestsetzung für rechtswidrig und als Verletzung der Eigentümerrechte.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein als Garten genutztes Grundstück, das das Finanzamt als baureif einstuft hatte. Die Behörde legte einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter zugrunde – deutlich höher als die von den Eigentümern geforderten 5,50 Euro. Diese argumentierten, das Land müsse als landwirtschaftliche Fläche bewertet werden, da es gärtnerisch genutzt werde.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für die steuerliche Bewertung unbebauter Gartengrundstücke. Die Hausbesitzer erhalten nun eine niedrigere Bewertung nach dem landwirtschaftlichen Satz. Das Finanzamt muss seine Vorgehensweise bei ähnlichen Fällen künftig anpassen.

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