Gericht stoppt Eurowings wegen trügerischer CO₂-Kompensationswerbung

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Ein großes Passagierflugzeug auf einer Start- und Landebahn.

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Gericht stoppt Eurowings wegen trügerischer CO₂-Kompensationswerbung

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

Richterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend

2025-12-05T14:10:02+00:00

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Überschrift: Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend

Teaser: Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend

Vorspann: Urteil: Eurowings-Werbung für CO2-Kompensation irreführend

Veröffentlichungsdatum: 5. Dezember 2025, 14:10 Uhr

Schlagwörter: Eurowings, OLG, Düsseldorf, Klima, Klimaschutzmaßnahmen, Oberlandesgericht, EU, Flugverkehr, Zukunft, Luftfahrt, Klima, Verbraucher, Deutschland, Klimawandel, Umweltwissenschaften, Finanzen, Wirtschaft

Artikeltext: Ein deutsches Gericht hat Eurowings wegen irreführender Werbung für CO2-Kompensation verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befand, die Airline habe Verbraucher in die Irre geführt, indem sie den Eindruck erweckte, Flüge könnten gegen einen geringen Aufpreis klimaneutral gestaltet werden. Das Urteil folgt auf eine Klage von Verbraucherschutzorganisationen.

Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Eurowings zunächst wegen der Werbeaussagen verklagt. Zwar wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen, doch die Verbraucherschützer erzielten später in der Berufung einen Teilerfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung der Airline nicht deutlich genug machte, dass lediglich CO2-Emissionen – und nicht sämtliche klimaschädlichen Auswirkungen – durch das Kompensationsprogramm abgedeckt werden.

Die Entscheidung zwingt Eurowings nun, die Vermarktung ihres CO2-Kompensationsangebots zu überarbeiten. Das Urteil steht zudem im Einklang mit bevorstehenden EU-Vorschriften, die Werbung mit ökologischen Versprechen im Luftverkehr strenger regulieren sollen. Die Airline kann das Urteil noch vor einem höheren Gericht anfechten.

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