Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt gespaltene Sätze für Gewerbe und Wohnen

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Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt gespaltene Sätze für Gewerbe und Wohnen

Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer

Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zunächst keine direkten Folgen – doch nun steht das gesamte Modell auf dem Prüfstand.

12. Dezember 2025, 10:51 Uhr

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Artikel: Ein aktuelles Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen wirft Fragen zur lokalen Grundsteuer auf. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte höhere Steuersätze für Gewerbeimmobilien für unzulässig und bezeichnete sie als Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit. Diese Entscheidung könnte Städte wie Bergisch Gladbach zwingen, ihre Herangehensweise zu überdenken – auch wenn die Verantwortlichen dort betonen, dass vorerst keine unmittelbaren Änderungen nötig seien.

Der Streit entzündete sich, als das Gericht feststellte, dass die höhere Besteuerung von Gewerbeimmobilien im Vergleich zu Wohnimmobilien im Sinne von 'Immobilienscout' gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Begründung Gelsenkirchens – die Mehreinnahmen sollten Verluste durch niedrigere Wohnsteuersätze ausgleichen – wies das Gericht zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil sorgt in der Region für Unruhe, da auch Städte wie Dortmund und Duisburg mit ähnlichen Klagen konfrontiert sind.

Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur Zukunft der gespaltenen Grundsteuersätze in Nordrhein-Westfalen auf. Sollte das Urteil Bestand haben, müssten Städte wie Bergisch Gladbach ihre Systeme anpassen – möglicherweise durch Entlastungen für Unternehmen bei gleichzeitig leicht erhöhten Sätzen für Wohnimmobilien. Bis dahin warten die Verantwortlichen ab, ob weitere Rechtsmittel das Ergebnis noch ändern werden.

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