Historischer Edelstahl-Prozess: Manager wehren sich gegen Millionenstrafen
Tobias FischerStahllegierungen: Gab es Absprachen zwischen Herstellern? - Historischer Edelstahl-Prozess: Manager wehren sich gegen Millionenstrafen
Ein großer Gerichtsprozess wegen angeblicher Preisabsprachen in der Edelstahlbranche beginnt diese Woche am Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Verfahren folgt auf Bußgelder in Höhe von insgesamt 355 Millionen Euro, die das Bundeskartellamt gegen Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen verhängt hatte. Zwei Firmen und ein Manager wehren sich nun gegen diese Strafen in einem Verfahren, das als "Edelstahl-Prozess" bezeichnet wird.
Die Ermittlungen begannen im November 2015, als Kartellbehörden Unternehmen der Branche durchsuchten. Ein Kronzeugenantrag eines der beteiligten Unternehmen löste die Untersuchungen aus. Zwischen Ende 2002 und Anfang 2016 sollen zehn Edelstahlhersteller und zwei Branchenverbände heimlich zentrale Preiskomponenten abgestimmt haben.
Das Bundeskartellamt verhängte 2018 und 2021 Bußgelder gegen zehn Unternehmen, zwei Verbände und siebzehn Einzelpersonen. Zwei der betroffenen Firmen und ein Manager legten später Berufung ein, was zu den aktuellen Verhandlungen führte. Ihre Anwälte argumentieren, dass Bußgelder nicht an Manager weitergegeben oder durch Versicherungen abgedeckt werden sollten, da dies die beabsichtigte Wirkung auf das Unternehmensvermögen abschwächen würde.
Das Gericht hat bereits 17 weitere Verhandlungstermine angesetzt; das Verfahren wird voraussichtlich bis mindestens Ende Januar andauern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Manager persönlich für Unternehmensstrafen haftbar gemacht werden können – eine Thematik, die derzeit auch vom Bundesgerichtshof geprüft wird. Weitere Unternehmen oder Führungskräfte über die bereits in früheren Urteilen Genannten hinaus wurden nicht in den Prozess einbezogen.
Das Urteil wird klären, wie weit die Haftung von Managern in Kartellfällen reicht. Sollte die Berufung erfolgreich sein, könnte dies die Möglichkeiten der Behörden einschränken, Bußgelder gegen einzelne Führungskräfte durchzusetzen. Die Verhandlungen werden sich bis ins Jahr 2025 erstrecken, weitere Sitzungen sind bereits geplant.






