Niederlage für Polizeigewerkschaft: Gericht blockiert Klage gegen Aufsichtsbehörde

Admin User
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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Niederlage für Polizeigewerkschaft: Gericht blockiert Klage gegen Aufsichtsbehörde

Gericht weist Urlaub der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Urlaub der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Urlaub der Polizeigewerkschaft ab

  1. Dezember 2025, 11:22 Uhr

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Urlaub gegen die Schaffung einer unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte versucht, die Einführung dieser Stelle zu blockieren, doch das Gericht entschied, dass sie nicht klagebefugt sei.

Der Landtag hatte die neue Aufsichtsposition im März 2025 mit den Stimmen der regierenden Koalition aus CDU und Grünen beschlossen. Das Gesetz ermöglicht es dem Polizeibeauftragten, eigenständig zu ermitteln – entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu.

Mit dem Urteil ist der Weg frei für den unabhängigen Polizeibeauftragten, seine Arbeit wie geplant aufzunehmen. Die Entscheidung bestätigt, dass die Aufsichtsstelle mit den im ursprünglichen Gesetz festgelegten Befugnissen agieren wird. Polizeiliche Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen unterliegen damit künftig einer zusätzlichen externen Kontrolle.