Selbstbestimmungsgesetz in Essen: 281 Geschlechtsänderungen seit November 2024

Selbstbestimmungsgesetz in Essen: 281 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Das Jobcenter Essen hat erstmals Zahlen seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) veröffentlicht. Das Gesetz, das seit dem 1. November 2024 gilt, ermöglicht es Einwohner:innen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine formelle Erklärung zu ändern. Bisher haben in Essen 281 Personen das Verfahren abgeschlossen, weitere 13 Anträge waren Stand 12. November 2025 noch in Bearbeitung.
Das Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung (SBGG) vereinfacht den Prozess zur Aktualisierung des Geschlechtseintrags. Antragstellende müssen zunächst beim Standesamt ihre Absicht anmelden. Es folgt eine dreimonatige Wartefrist, bevor die Erklärung endgültig abgegeben und von einer Behörde beglaubigt werden kann.
Durch das Selbstbestimmungsgesetz wurde die rechtliche Anerkennung des Geschlechts über ein standardisiertes Erklärungsverfahren zugänglicher gemacht. Das Essener Standesamt bearbeitet weiterhin ausstehende Anträge, während das Gesetz nun im zweiten Jahr fest etabliert ist. Die einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen bleibt ein zentraler Bestandteil der Regelung.

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