Streit um Abschiebung syrischer Flüchtlinge: Merz und Wadephul uneins

Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt die Abschiebung von zwei Syrern - Streit um Abschiebung syrischer Flüchtlinge: Merz und Wadephul uneins
Deutschlands Haltung zur Rückführung syrischer Flüchtlinge hat sich nach dem Ende des Bürgerkriegs gewandelt. Bundeskanzler Friedrich Merz befürwortet Abschiebungen, während Außenminister Johann Wadephul aufgrund der zerstörten Infrastruktur nur begrenzte Möglichkeiten sieht. Aktuelle Gerichtsurteile haben die Debatte zusätzlich geprägt. Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Köln haben entschieden, dass Syrer abgeschoben werden können, da in ihren Heimatprovinzen keine willkürliche Gewalt mehr herrscht. Die Gerichte stellten klar, dass Asylschutz nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden kann. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Stopp bei Asylentscheidungen für Syrer aufgehoben. Die Bundesregierung diskutiert über den Wiederaufbau Syriens und die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine geordnete Rückkehr von Kriegsflüchtlingen. Die CDU-Führung fordert jedoch die Abschiebung schlecht integrierter oder arbeitsloser syrischer Flüchtlinge – mit der Begründung, dass das Ende des Bürgerkriegs die Grundlage für Asyl entfallen lasse. Diese Position stößt auf Kritik und Bedenken, insbesondere von Außenminister Wadephul, der eine Rückkehr angesichts der Lage in Syrien derzeit für nicht umsetzbar hält. Deutschlands Vorgehen bei der Rückführung syrischer Flüchtlinge entwickelt sich weiter: Während die Regierung über Wiederaufbau verhandelt, entscheiden Gerichte über Abschiebungen. Kanzler Merz unterstützt die Rückführungen, doch Außenminister Wadephul verweist auf die Herausforderungen durch die zerstörte Infrastruktur Syriens. Die Debatte dauert an – mit Forderungen der CDU nach der Rückkehr schlecht integrierter Flüchtlinge, trotz anhaltender Kritik und Vorbehalten.

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