Vier NRW-Städte klagen gegen Grundsteuer-Urteil – ist das System ungerecht?

Admin User
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Ein Wohngebiet mit Häusern, Gebäuden, Pflanzen, Bäumen und Gras auf dem Boden.

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Vier NRW-Städte klagen gegen Grundsteuer-Urteil – ist das System ungerecht?

Vier Großstädte in Nordrhein-Westfalen haben rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ein Gericht ihre Grundsteuerregelungen für ungültig erklärt hatte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte, dass höhere Steuersätze für nicht zu Wohnzwecken genutztes Land Eigentümer im Vergleich zu Wohnimmobilienbesitzern unrechtmäßig benachteiligen. Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen haben nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Entscheidung des Gerichts drehte sich um das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Die Richter stellten fest, dass Kommunen nicht einfach höhere Bewertungsmaßstäbe für gewerblich genutzte Grundstücke festsetzen dürfen, um niedrigere Steuern für Wohnimmobilien auszugleichen. Jede Erhöhung der Sätze müsse einen sachlichen Grund über die bloße Einnahmeerzielung hinaus haben, hieß es in der Begründung.

In der Folge hob das Gericht die Grundsteuerbescheide für nicht zu Wohnzwecken genutztes Land in allen vier Städten auf. Es erklärte die bestehenden Steuerbescheide, die auf den umstrittenen Sätzen basierten, für rechtswidrig. Zudem blockierte das Urteil Versuche der lokalen Behörden, die Steuersätze allein aus finanziellen Gründen anzupassen.

Die Städte haben sich nun an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gewandt, das ihre Berufungen zugelassen hat. Alternativ könnten sie ihren Fall direkt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen.

Der Fall zeigt die Grenzen auf, die Städten bei der Festsetzung von Grundsteuersätzen gesetzt sind. Scheitern die Berufungen, müssen die vier Kommunen ihre Steuerpolitik überarbeiten, um sie mit der gerichtlichen Auslegung von Fairness in Einklang zu bringen. Vorerst bleibt der Rechtsstreit jedoch offen – die Zukunft dieser Steuerregelungen bleibt ungewiss.