Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Hanfsamen an Dutch Passion zurück

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Hanfsamen an Dutch Passion zurück
In einer überraschenden Wendung haben die Zollbehörden in Krefeld 20.000 Hanfsamen an ihren niederländischen Eigentümer, die Firma Dutch Passion, zurückgegeben – und zwar nach eingehenden Ermittlungen. Die Samen waren bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen Anfang August 2025 beschlagnahmt worden und wurden am 22. Oktober 2025 wieder freigegeben.
Hanfsamen gelten in der Regel als Vermehrungsmaterial und dürfen nach Deutschland eingeführt werden. Die anfängliche Beschlagnahmung hatte jedoch aufgrund der großen Menge Fragen aufgeworfen. Nach einer detaillierten Prüfung bestätigte sich, dass die Samen für legale Zuchtzwecke bestimmt waren, woraufhin sie freigegeben wurden.
Der Eigentümer, das auf den Handel mit Hanfsamen spezialisierte Unternehmen Dutch Passion, zeigte sich erleichtert über die Rückgabe der wertvollen Ware. Die Samen, deren Wert sich auf zehntausende Euro beläuft, wurden nach der Entscheidung der Zollbehörden von der Firma in Empfang genommen.
Die Rückgabe der Hanfsamen an Dutch Passion beendet einen monatelangen Vorfall. Der Fall unterstreicht die Komplexität der Cannabisregulierung – selbst wenn es um nicht psychoaktives Vermehrungsmaterial geht.

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