Löwenzahn für Kaninchen: Ist das Pflücken von Grünzeug aus Wiesen erlaubt?

Admin User
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Löwenzahn für Kaninchen: Ist das Pflücken von Grünzeug aus Wiesen erlaubt?

Löwenzahn für Kaninchen: Darf man Wildkräuter von Wiesen pflücken?

Teaser: Wer seine Haustiere artgerecht ernähren möchte, greift oft zu frischem Grünfutter. Doch ist das Sammeln auf Wiesen immer erlaubt?

Veröffentlichungsdatum: 29. September 2025, 05:00 Uhr

Artikeltext: Das Sammeln von Blättern oder Wildkräutern auf Wiesen für Kaninchen oder Meerschweinchen mag harmlos erscheinen – doch in Deutschland gelten strenge Regeln. Nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind private Wiesen geschütztes Eigentum, und unerlaubtes Pflücken kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Zugangs- und Sammelrechte variieren je nach Bundesland stark, was viele Tierhalter verunsichert.

In Deutschland dürfen nur Grundstückseigentümer, Pächter oder Personen mit ausdrücklicher Erlaubnis Pflanzen von einer Wiese entnehmen. Diese Einschränkung gilt selbst dann, wenn das Grünfutter für Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen bestimmt ist. Das Gesetz behandelt Wiesen als Privatbesitz, und unerlaubtes Sammeln verstößt gegen § 903 BGB.

Der Zugang zu Wiesen wird zudem durch länderspezifische Vorschriften geregelt. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist das Betreten von Wiesen während der Vegetationsperiode – in der Regel von März bis Oktober – oft untersagt. Diese Regelungen sollen den Futteranbau für Nutztiere schützen und Landwirten die Versorgung ihrer Tiere sichern. Einige Regionen gehen noch weiter: In Schleswig-Holstein ist der Zutritt zu landwirtschaftlichen Flächen generell verboten. Tierhalter, die sich über lokale Bestimmungen unsicher sind, sollten vor dem Sammeln den Grundstückseigentümer kontaktieren. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder oder juristische Auseinandersetzungen.

Die Gesetze machen deutlich: Wiesen sind keine öffentlichen Sammelgebiete. Tierhalter müssen vor dem Pflücken von Wildkräutern die örtlichen Regelungen prüfen oder eine Genehmigung einholen. Andernfalls drohen Strafen nach Eigentums- und Agrarschutzrecht.