Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

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Ein Stadion mit Flutlicht, Eisengittern, Zuschauern, stehenden Personen, Werbetafeln, Anzeigetafeln, einer Überwachungskamera und Fahnen und Dekorationen.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen

Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.

Veröffentlichungsdatum: 19. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport

Artikeltext: Deutsche Städte und Gemeinden können ab sofort Bundesfördergelder für die Sanierung ihrer Sportanlagen beantragen. Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) stellt für die Jahre 2025/2026 bis zu 333 Millionen Euro bereit. Kommunen müssen ihre Projektunterlagen bis zum 15. Januar 2026 digital einreichen, um eine Förderung zu erhalten.

Gefördert werden Sportstätten mit regionaler oder überregionaler Bedeutung, darunter Turnhallen, Schwimmbäder, Sportplätze, Umkleideräume und Lagerflächen. Die Mittel stammen aus dem „Infrastruktur- und Klimaneutralitätsfonds“; besonders finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet.

In Marl haben bereits mehrere Vereine Anträge vorbereitet, darunter die Modernisierung des Sportkomplexes der Willy-Brandt-Schule, ein neuer Kunstrasenplatz für den FC Marl sowie Sanierungsarbeiten im Guido-Heiland-Bad. Die Stadtverwaltung plant, Förderanträge zu stellen, um dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Alle genehmigten Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Die digitalen Projektunterlagen sind beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Vereine mit Fragen können sich an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit unter amt68@ourwebsite wenden.

Ziel der Förderung ist die Modernisierung der veralteten Sportinfrastruktur in ganz Deutschland. Städte und Gemeinden haben bis Mitte Januar 2026 Zeit, ihre Pläne einzureichen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten finanzielle Unterstützung, müssen die Arbeiten jedoch innerhalb der gesetzten Frist abschließen.