EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte: Airlines müssen bei freiwilligen Verspätungen zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht spricht Passagieren Recht zu - EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte: Airlines müssen bei freiwilligen Verspätungen zahlen
Ein aktuelles Urteil des EU-Gerichts hat einen neuen Präzedenzfall für Entschädigungszahlungen von Fluggesellschaften geschaffen, nachdem ein verspäteter Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien zu einem Rechtsstreit führte. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob die European Air Charter die Zahlung von Entschädigungen umgehen konnte, nachdem sie auf Passagiere gewartet hatte, die in langen Sicherheitskontrollschlangen an einem anderen Flughafen festsaßen. Die Entscheidung klärt nun, dass Airlines Reisende auch dann entschädigen müssen, wenn sich Verspätungen aus freiwilligen Entscheidungen ergeben, um verspätet eintreffende Passagiere mitzunehmen.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo überfüllte Sicherheitskontrollen zu ungewöhnlich langen Wartezeiten führten. Die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter entschied sich, einen Flug zu verzögern, um auf Passagiere zu warten, die das Boarding noch nicht abgeschlossen hatten. Diese Entscheidung hatte eine Kettenreaktion zur Folge und zwang die Airline, alle nachfolgenden Flüge an diesem Tag umzuorganisieren. Einer davon, die Verbindung von Düsseldorf nach Varna, landete mit mehr als drei Stunden Verspätung.
Zwei Passagiere forderten später jeweils 400 Euro Entschädigung für die Verspätung. Die Fluggesellschaft argumentierte, es handele sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der sie von der Zahlungspflicht befreie. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bereits im März 2021, dass interne Streiks oder betriebliche Entscheidungen – wie das Warten auf verspätete Passagiere – nicht als außergewöhnliche Umstände gelten. Das Gericht präzisierte zudem, dass Airlines für Verspätungen von mehr als drei Stunden nicht nur Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelunterkunft) bereitstellen, sondern auch Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zahlen müssen – selbst wenn die Verspätung auf eigene Entscheidungen zurückzuführen ist.
Mit diesem Urteil muss das Düsseldorfer Gericht nun prüfen, ob European Air Charter eigenständig über die Flugverzögerung entschieden hat. Falls ja, wird die Airline zur Entschädigung der betroffenen Passagiere verpflichtet. Die Entscheidung unterstreicht zudem, dass Airlines sich nicht auf freiwilliges Warten berufen können, um ihre Haftung nach den EU-Fluggastrechteverordnungen zu umgehen.
Das Urteil stärkt die Rechte von Passagieren, indem es bestätigt, dass Airlines für Verspätungen haften, die auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen. European Air Charter muss nun eine Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts abwarten, das die EU-Auslegung bei der Festlegung der Entschädigung zugrunde legen wird. Der Fall setzt damit einen klaren Maßstab für künftige Streitigkeiten über Flugverspätungen, die mit Boarding-Entscheidungen zusammenhängen.
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